
Die Sache mit dem Datenschutz und Google Fonts
Aus der Presse hört man in den letzten Tagen, dass das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt hat, dass die dynamische Verwendung des
Aus der Presse hört man in den letzten Tagen, dass das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt hat, dass die dynamische Verwendung des Google Dienstes „Google Fonts“ einen Datenschutzverstoß darstellt.
Dies wird derzeit durch viele Abmahnungen oder Forderungsschreiben verstärkt aufgegriffen und kann unter Umständen mit Sanktionen (bspw. einem Bußgeld, Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen und sogar auch mit der Stilllegung der Webseite) für den Betreiber der Webseite geahndet werden.
Werden Ressourcen dynamisch in eine Webseite eingebunden, so wird während des Ladens der Inhalt, bspw. Schriftarten von einem externen Server nachgeladen. Dieser Server loggt dann die IP-Adresse des Webseitenbesuchers und speichert dieses Datum ab. Der Webseitenbesucher hat in diesem Fall nicht die Wahl, ob er möchte, dass seine IP-Adresse bei diesem externen Server gespeichert wird. Kritisch wird es, wenn dieser Server nicht innerhalb der Europäischen Union betrieben wird und deren Betreiber sich somit auch nicht an die entsprechenden europäischen Datenschutzverordnungen halten müssen.
Zunächst sollten Sie Ihre Webseite entsprechend prüfen. Wenn Sie feststellen, dass Ihre Webseite „Google Fonts“ extern nachlädt, dann sollten Sie handeln. Dazu müssen die entsprechenden Ressourcen lokal auf Ihrem Webserver verfügbar gemacht werden, so dass nur noch Ihr Webserver den Webseitenbesucher mit Daten versorgt.
Mit diesem Tool bieten wir Ihnen einen kostenlosen Service, um Ihre Webseite auf die dynamische Verwendung von Google Fonts zu testen.
Achtung dieser Test prüft nicht alle Unterseiten Ihrer Webseite. Um sicher zu gehen, prüfen Sie bitte jede Unterseite einzeln. Auch, wenn der Test sagt, dass alles in Ordnung ist, ist dies keine 100%ige Garantie!
Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfung und Korrektur Ihrer Webseite, je nach Webseite wird ein Aufwand von ca. 1 Stunde angenommen. Sprechen Sie uns gerne an und wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Bei diesem Text handelt es sich um keine rechtliche Beratung.
Aus der Presse hört man in den letzten Tagen, dass das Landgericht München in einem Urteil vom 20.01.2022 festgestellt hat, dass die dynamische Verwendung des
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